Compliance & Pressecodex

Das Angebot von Best of HR – Berufebilder.de® finanziert sich durch seine Expertise in HR-Kommunikation und Online-Werbung in verschiedenen Formen, die gemäß Pressekodex in entsprechender klar erkennbarer Weise gekennzeichnet sind. Dadurch wird eine qualitativ hochwertige Arbeit ermöglicht.

Wir halten uns an den Presskodex

Die Entscheidung, über welche Produkte und Dienstleistungen wir im Top10 Blog & Verlag Best of HR – Berufebilder.de® berichten oder nicht, entscheidet alleine die Redaktion. Einladungen zu Pressereisen oder das Überlassen von Testprodukten stellt für uns keine Verpflichtung dar, darüber zu berichten.

Sowohl gesponserte Artikel als auch Produkt Reviews unterliegen unseren redaktionellen Richtlinien und einer Kennzeichnungspflicht nach dem Pressekodex des Deutschen Presserates. Wir entsprechen damit den Richtlinien des Pressekodex des deutschen Presserates, Ziffer 7 – vgl. dazu Praxis-Leitfaden Ziffer 7 Pressekodex:

Bezahlte Veröffentlichungen müssen so gestaltet sein, dass sie als Werbung für den Leser erkennbar sind. Die Abgrenzung vom redaktionellen Teil kann durch Kennzeichnung und/oder Gestaltung erfolgen. Im Übrigen gelten die werberrechtlichen Regelungen.

Wer übernimmt die Kosten für Produkte und Reisen?

Testgeräte und Rezensionsexemplare von wir in der Regel kostenlos für einen bestimmten Zeitraum vom Hersteller zur Verfügung gestellt. Jede Art von Kostenübernahme wird über dem Artikel gekennzeichnet.

In der Regel werden Testgeräte nach dem Ende des Tests an die Hersteller zurückgeschickt. Eine Ausnahme stellen Geräte und Produkte dar, die für Gewinnspiele bestimmt sind: Sie werden nach dem Test unter den Kommentatoren de Beitrags verlost.

Eine weitere Ausnahme sind sogenannte Dauerleihgaben: So haben wir zum Beispiel Geräte und Produkte in der Redaktion, die wir über längere Zeit nutzen dürfen. So können wir beispielsweise über Softwareupdates, neues Zubehör und neue Ausstattungsmerkmale berichten oder Langzeiturteile fällen (Beispiel).

Bei den Kosten von Reisen zu Veranstaltungen, egal ob sie in Deutschland oder im Ausland stattfinden, sind wir als kleiner Verlag auf die Kostenübernahme durch den Veranstalter angewiesen, da wir die zum Teil aufwändige Recherche sonst nicht durchführen könnten. Die Artikel sind mit einer entsprechenden Offenlegung gekennzeichnet.

Unser Netzwerkpartner: Streng an unseren Compliance-Regeln orientiert

Um unseren Lesern alle gewünschten Informationen und den passenden Service zu bieten, arbeiten wir mit zahlreichen Netzwerkpartnern zusammen. Diese Partner können Lieferanten, Vertriebspartner oder auch externe Dienstleister sein, die uns ihre Produkte für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung stellen. Eine Übersicht über alle unsere Partner finden Sie unter https://best-of-hr.com/referenz/.

Bei der Auswahl und Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern achten wir streng auf die Einhaltung von Compliance-Standards. Dies beinhaltet die Überprüfung der Partner auf Einhaltung rechtlicher Vorschriften, ethischer Standards und Richtlinien des Unternehmens, um potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Betrug, Korruption oder anderen Verstößen zu minimieren. Eine transparente Kommunikation und regelmäßiges Monitoring der Netzwerkpartner sind Schlüsselfaktoren, um unseren Qualitätsrichtlinien zu genügen.

Wie sind unsere Werbeformen gekennzeichnet?

Die verschiedenen Werbeformen sind auf unterschiedliche Weise gekennzeichnet:

  • Werbebanner in unterschiedlichen Größen werden durch die Bezeichnung “Werbung” gekennzeichnet.
  • Affiliate-Links werden als “Affiliate-Links” ausgewiesen.
  • Weitere Kooperationen werden entsprechend kenntlich gemacht.
  • Im redaktionellen Teil vorkommende, gebuchte Beiträge, sogenanntes Native Advertising, auch als Sponsored Posts bezeichnet, sind keine platten Werbetexte, sondern müssen unseren Qualitätsansprüchen und redaktionellen Richtlinien genügen (Beispiel). Sie werden neben dem Beitrag unterhalb der Autoren-Angabe mit dem Werbe-Icon und einem Hinweis auf den Sponsor versehen.
  • Wir unterscheiden dabei nicht zwischen finanziellen Zuwendungen und Sachleistungen wie z.B. Sponsoring einer Reise oder eines elektronischen Geräts, sondern kennzeichnen alle Sponsorships auf die gleiche Weise. Per Klick auf das jeweilige Unternehmen sind zudem weitere Informationen über die genau Art der Zusammenarbeit zu finden.
  • Koppelgeschäfte zwischen Anzeigen und redaktionellem Beitrag lehnen wir aufgrund fehlender Transparenz grundsätzlich ab.

Beispiele für Kooperations-Beiträge

Hier finden Sie eine Übersicht von Beiträgen, die im Rahmen von PR-Kooperationen entstanden sind: